Aufnahmeprozess

Zielgruppe und Voraussetzungen

In die Stiftung Kind und Autismus werden Kinder und Jugendliche im Kindergarten- und Schulalter von vier bis 18 Jahren, längstens 20 Jahre, aufgenommen. Diese sind wegen Autismus auf Kleinstgruppenunterricht mit vermehrtem Einzelunterricht angewiesen. Zurzeit stehen insgesamt 56 Schulplätze zur Verfügung.

Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein Beschluss der Schulpflege, in dem die Sonderschulbedürftigkeit in einer Sonderschule des Typus B - mit Schwerpunkt Autismus - attestiert wird.

Aufnahmeprozess Sonderschule

Anmeldung durch die zuständige Wohngemeinde

  1. Anmeldung durch die zuweisende Gemeinde (in der Regel durch den schulpsychologischen Dienst).
  2. Prüfung Anmeldung und Aufnahmeentscheid durch die Schulleitung.
  3. Wenn eine Aufnahme möglich ist, erfolgt ein Antrag durch die Stiftung Kind und Autismus an die Wohngemeinde, um eine Kostengutsprache für die Sonderschulung zu erhalten.
  4. Erteilung der Kostengutsprache durch die Wohngemeinde.
  5. Abschluss eines Schulvertrags zwischen der Stiftung Kind und Autismus und der Wohngemeinde.
  6. Sobald der Termin für den Eintritt in die Schule feststeht, nimmt die Schulleitung und bei Bedarf die Leitung Betreutes Wohnen Kontakt mit den Eltern auf und bespricht mit ihnen, wie der Eintritt vorbereitet und gestaltet wird.

Aufnahmeprozess Betreutes Wohnen

Anmeldung durch die zuständige Wohngemeinde und die Eltern sowie Kostenübernahmegarantie Kanton Zürich

  1. Anmeldung zum Schulheim durch die zuweisende Gemeinde und die Eltern.
  2. Prüfung der Anmeldung durch die Leitung Betreutes Wohnen.
  3. Aufnahmeentscheid durch die Leitung Betreutes Wohnen.
  4. Wenn eine Aufnahme möglich ist, stellen die Eltern einen Antrag an das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB).
  5. Erteilung der Kostengutsprache mittels Kostenübernahmegarantie durch das Amt für Jugend und Berufsberatung.
  6. Koordination mit der Sonderschule und Aufnahme der Schüler/in gemäss Kostengutsprache AJB.
  7. Sobald der Termin für den Eintritt ins Schulheim feststeht, nimmt die Leitung Betreutes Wohnen Kontakt mit den Eltern auf und bespricht mit ihnen, wie der Eintritt vorbereitet und gestaltet wird.

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